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   VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28396
VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01 (https://dejure.org/2001,28396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.10.2001 - VerfGH 20/01 (https://dejure.org/2001,28396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01 (https://dejure.org/2001,28396)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
    Eines Rückgriffs auf das in Art. 7 VvB i.V.m. Art. 6 VvB gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht bedarf es insoweit nicht, weil die grundrechtliche Eigentumsverbürgung Elemente dieses Grundrechts enthält (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 292, 304).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
    Seine Nutzung soll dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 46, 325, 334).
  • VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96

    Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
    Eine Verletzung des ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht (siehe Beschluss vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ) ausgestalteten Art. 7 VvB kommt nur in Betracht, wenn der beanstandete Akt der öffentlichen Gewalt nicht in den Schutzbereich eines anderen Freiheitsrechts eingreift.
  • BVerwG, 20.02.1981 - 8 B 91.80

    Anordnung einer Mängelbeseitigung - Festsetzung einer angedrohten Ersatzvornahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
    Zutreffend ist deshalb das Landgericht in dem angegriffenen Beschluss in Übereinstimmung mit der einschlägigen Judikatur zu Art. 13 Abs. 1 GG (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1981 - BVerwG 8 B 91.80 - Buchholz 11 Art. 13 GG Nr. 5; VG Berlin, Urteil vom 22. Juni 1984 - VG 13 A 281.83 - GE 1984, 1173) davon ausgegangen, dass sich der Eigentümer eines Mietshauses, der dieses - wie der Beschwerdeführer - nicht selbst bewohnt, gegenüber Durchsuchungsmaßnahmen nicht auf Art. 13 Abs. 1 GG bzw. Art. 28 Abs. 2 VvB berufen kann.
  • VG Berlin, 22.06.1984 - 13 A 281.83
    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
    Zutreffend ist deshalb das Landgericht in dem angegriffenen Beschluss in Übereinstimmung mit der einschlägigen Judikatur zu Art. 13 Abs. 1 GG (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1981 - BVerwG 8 B 91.80 - Buchholz 11 Art. 13 GG Nr. 5; VG Berlin, Urteil vom 22. Juni 1984 - VG 13 A 281.83 - GE 1984, 1173) davon ausgegangen, dass sich der Eigentümer eines Mietshauses, der dieses - wie der Beschwerdeführer - nicht selbst bewohnt, gegenüber Durchsuchungsmaßnahmen nicht auf Art. 13 Abs. 1 GG bzw. Art. 28 Abs. 2 VvB berufen kann.
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11

    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der

    Soweit der Beschwerdeführer durch die ihm als Grundstückseigentümer auferlegte Belastung einen Eingriff in seine Freiheit zu reisen oder ortsabwesend zu sein geltend macht, kommt dem keine weiterreichende, selbständige Bedeutung zu (vgl. zum Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 7 VvB neben der Eigentumsgarantie Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01-, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11 f., und zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ; vgl. zu Art. 17 VvB auch Beschluss vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -, LVerfGE 2, 19 ).

    aa) Das durch Art. 23 VvB wie in Art. 14 GG gewährleistete Eigentum ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01 -, Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 104, 1 ).

    Seine Nutzung soll es dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (Beschluss vom 11. Oktober 2001, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG a. a. O.).

  • VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01

    Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Willkürverbot

    Der Zulässigkeitsmangel des noch nicht erschöpften Rechtswegs (§ 31 Abs. 3 Satz 1 ThürVerfGHG) wird geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 22. April 2003, VerfGH 20/01).

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird dieser Zulässigkeitsmangel einer Verfassungsbeschwerde geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 22. April 2003, VerfGH 20/01).

  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird ein solcher Zulässigkeitsmangel geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 22. April 2003, VerfGH 20/01; vgl. schon Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Januar 1953 - 1 BvR 520/52 - BVerfGE 2, 105 [109]).
  • VerfGH Thüringen, 18.12.2012 - VerfGH 18/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor Entscheidung über die

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Beschwerdeführer die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nicht nur eingelegt, sondern das Gericht über sie auch entschieden hat (ThürVerfGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - und vom 22. April 2003 - VerfGH 20/01).
  • VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 150/01
    Als Grundrecht soll sie dessen Träger "einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich" (BVerfGE 24, 389) sichern und ihm dadurch eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglichen (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01 -).
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